LAG Hamm - Urteil vom 19.01.2012
8 Sa 1205/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2012, 173
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 28.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 196/11

Arbeitsentgelt [Weihnachtsgeld]; Arbeitsentgelt im engeren Sinn; Kein Anspruch bei Langzeiterkrankung

LAG Hamm, Urteil vom 19.01.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 1205/11

DRsp Nr. 2012/5148

Arbeitsentgelt [Weihnachtsgeld]; Arbeitsentgelt im engeren Sinn; Kein Anspruch bei Langzeiterkrankung

Zahlt der Arbeitgeber den Beschäftigten betriebsüblich ein „Weihnachtsgeld“, ohne besondere Leistungsvoraussetzungen oder –einschränkungen zu benennen, handelt es sich im Zweifel um zusätzliches Arbeitsentgelt i.e.S., weswegen im Fall der Langzeiterkrankung kein Anspruch besteht

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 28.06.2011 – 1 Ca 196/11 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Mit seiner im Februar 2011 erhobenen Klage hat der Kläger, welcher vom 02.05.1990 bis zum 30.11.2009 im Betrieb des Beklagten als Arbeiter beschäftigt war, im ersten Rechtszuge die Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld für die Jahre 2008 und 2009 geltend gemacht und beschränkt im zweiten Rechtszuge sein Begehren auf Zahlung des Weihnachtsgeldes.