LAG Hamm - Urteil vom 21.06.2012
8 Sa 273/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 07.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 193/11

Arbeitsentgelt [tarifliche Sonderzahlung]; Entsorgungswirtschaft; Langzeiterkrankung

LAG Hamm, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 273/12

DRsp Nr. 2012/19226

Arbeitsentgelt [tarifliche Sonderzahlung]; Entsorgungswirtschaft; Langzeiterkrankung

Kein Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung gemäß § 13 BMTV Entsorgungswirtschaft bei Langzeiterkrankung.

2. Bei der tariflichen Jahressonderzahlung gem. § 13BMTVhandelt es sich um zusätzliches Arbeitsentgelt, welches im unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung steht mit der Folge, dass der Arbeitnehmer, dem ein Anspruch auf Arbeitsvergütung nicht zusteht (hier: wegen eines Langzeiterkrankung), auch keine Jahressonderzahlung beanspruchen kann.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 07.02.2012 - 3 Ca 193/11 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand