1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 13.09.2011 -
Der Tenor wird wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.010,61 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus
- 5.421,64 € brutto seit 01.12.2010
- weiteren 507,90 € brutto seit 01.01.2011
- weiteren 337,78 € brutto seit 01.02.2011
- weiteren 408,79 € brutto seit 01.03.2011
- weiteren 153,92 € brutto seit 01.05.2011
- weiteren 261,00 € brutto seit 01.06.2011
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
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