LAG Niedersachsen, vom 06.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 333/73
Arbeitsbedingungen: Anforderungen an Übernachtungsräume auf Schiffen
BAG, Urteil vom 30.04.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 351/74
DRsp Nr. 2007/24722
Arbeitsbedingungen: Anforderungen an Übernachtungsräume auf Schiffen
»1. Die Anforderungen an Übernachtungsräume auf Schiffen sind nach §§ 317, 319BGB durch das Gericht nach billigem Ermessen festzulegen, solange der Arbeitgeber die mit der Personalvertretung festzulegenden Vorschriften nicht erlassen hat.2. Das Revisionsgericht kann die gerichtliche Festlegung nur beschränkt nachprüfen.«