Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. März 2017 und die Bescheide der Beklagten vom 24. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Mai 2015 geändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin für die Weiterbildung zur psychologischen Psychotherapeutin Kosten einer Arbeitsassistenz zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im gesamten Verfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
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