LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.03.2000
13 Sa 94/99
Normen:
AÜG §§ 10 13 ;
Fundstellen:
EzAÜG § 1 AÜG Arbeitsvermittlung Nr. 21
EzAÜG § 13 AÜG Nr. 9
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 31.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 233/99

Arbeitnehmerüberlassung: fehlende Fiktionswirkung nach Aufhebung von § 13 AÜG

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2000 - Aktenzeichen 13 Sa 94/99

DRsp Nr. 2002/7909

Arbeitnehmerüberlassung: fehlende Fiktionswirkung nach Aufhebung von § 13 AÜG

1. Durch Art. 63 des Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungsreformgesetz -- AFRG) vom 24.03.1997 (BGBl. I, S. 594), welches am 01.04.1997 in Kraft trat, wurde die Überlassungsdauer von neun auf zwölf Monate verlängert und die Vorschrift des Art. 1 § 13 AÜG, der im Falle der verbotenen Arbeitsvermittlung (§ 1 Abs. 2 AÜG) nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. insbesondere Beschluss vom 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 - AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972) die Fiktion eines Arbeitsverhältnis zum Entleiher begründete, aufgehoben. 2. Es ist auch nicht gerechtfertigt, "in verfassungskonformer Auslegung der gesetzlichen Neuregelungen die Fiktion des § 10 auf die bisher § 13 unterliegenden Fallgestaltungen" auszudehnen. Es ist der gesetzgeberische Akt zu respektieren, dass § 13 AÜG gestrichen wurde, von einer unbewussten Regelungslücke also nicht mehr ausgegangen werden kann. Für eine Weiterverfolgung der durch die Rechtsprechung entwickelten Analogie fehlen nunmehr die Voraussetzungen.

Normenkette:

AÜG §§ 10 13 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Frage, ob der Kläger infolge zu langer oder unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmer der Beklagten geworden ist.