LAG Köln - Urteil vom 18.04.2012
9 Sa 973/11
Normen:
Moderationsergebnis KTV;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 362/11

Arbeitnehmerüberlassung; Einsatz von Piloten der Deutschen Lufthansa AG bei der Tochtergesellschaft Lufthansa CityLine GmbH aufgrund des Konzerntarifvertrags Deutsche Lufthansa AG

LAG Köln, Urteil vom 18.04.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 973/11

DRsp Nr. 2012/16863

Arbeitnehmerüberlassung; Einsatz von Piloten der Deutschen Lufthansa AG bei der Tochtergesellschaft Lufthansa CityLine GmbH aufgrund des Konzerntarifvertrags Deutsche Lufthansa AG

Das als Tarifvereinbarung zu wertende Moderationsergebnis Konzerntarifvertrag Deutsche Lufthansa AG vom 23. Juni 2010 steht nicht entgegen: a. einer Arbeitnehmerüberlassung von bei der Deutschen Lufthansa AG eingestellten Piloten, auf deren Arbeitsverhältnisse der Konzerntarifvertrag (KTV) Anwendung findet, an die Tochtergesellschaft Lufthansa CityLine GmbH, die ihre eigenen Piloten zu ungünstigeren tariflichen Arbeitsbedingungen anstellt, b. einem Einsatz von Piloten, auf deren Arbeitsverhältnis nicht der KTV Anwendung findet, als Ausbilder auf mehr als 24 Flugzeugen des Flugzeugtyps Embraer bei der Lufthansa CityLine GmbH, c. der Verwendung des Logos der Deutschen Lufthansa AG auf Flugzeugen, die mit bei der Lufthansa CityLine GmbH eingestellten Piloten besetzt sind.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.08.2011 – 9 Ca 362/11 – wie folgt abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

Moderationsergebnis KTV;

Tatbestand