1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.08.2011 –
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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