LAG München, vom 12.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 579/09
ArbG Regensburg, vom 05.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3306/08
Arbeitnehmerüberlassung; Anspruchsumfang des Leiharbeitnehmers; Wesentliche Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs [Equal Pay-Anspruch]; Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfrist
BAG, Urteil vom 23.03.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 7/10
DRsp Nr. 2011/12011
Arbeitnehmerüberlassung; Anspruchsumfang des Leiharbeitnehmers; „Wesentliche Arbeitsbedingungen“ des Entleiherbetriebs ["Equal Pay"-Anspruch]; Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfrist
Kann der Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten.Orientierungssätze:1. Der Leiharbeitnehmer kann vom Verleiher gemäß § 10 Abs. 4AÜG während der Zeit der Überlassung an einen Entleiher die Gewährung der im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts verlangen, wenn die vereinbarten Bedingungen nach § 9 Nr. 2 AÜG unwirksam sind.2. Das AÜG unterscheidet "Vertragsbedingungen" im Verhältnis Verleiher/Leiharbeitnehmer und "wesentliche Arbeitsbedingungen" des Entleiherbetriebs. Ausschlussfristen unterfallen den (nachweispflichtigen) Vertragsbedingungen, gehören aber nicht zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs.
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