ArbG Düsseldorf, vom 04.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4642/95
Arbeitnehmerstatus: Reiseleiterin
LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.1996 - Aktenzeichen 8 Sa 1174/96
DRsp Nr. 2002/8542
Arbeitnehmerstatus: Reiseleiterin
Eine Reiseleiterin einer deutschen Reiseagentur, die in der Dominikanischen Republik für die Fluggäste den Transfer zum Hotel zu organisieren und Sprechstunden im Hotel abzuhalten hat, in denen sie Exkursionen ins Landesinnere für eine einheimische Agentur gegen Provision verkauft, ist deshalb nicht bereits Arbeitnehmerin. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an.