Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. August 2009 - 3 Sa 358/09 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 28. Januar 2009 -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
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