Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 14.10.201 - 2 Ca 1849/11 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 621,00 € festgesetzt.
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Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtsweges für die von dem Kläger geltend gemachten Vergütungsansprüche.
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