LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.10.2007
16 Sa 2012/06
Normen:
AEntG § 1 ; AEntG § 1a ; BGB § 768 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 05.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1061/05

Arbeitnehmerentsendung; Bürgenhaftung; Verjährung; Unterbrechung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.10.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 2012/06

DRsp Nr. 2008/19790

Arbeitnehmerentsendung; Bürgenhaftung; Verjährung; Unterbrechung

»1. Geht der Hauptschuldner vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Hauptschuld als Rechtspersönlichkeit unter (hier: Auflösung einer Limited nach britischem Recht), genügt zur Unterbrechung der Verjährung eine Klageerhebung gegen den Bürgen innerhalb der Verjährungsfrist für die Hauptschuld (Anschluss an BGH 28. Januar 2003 NJW 2003, 1250) 2. Zur Frage, ob es sich bei Arbeitskräften, die im Rahmen eines auf die Erbringung von Bauleistungen gerichteten Werkvertrages zwischen einem britischen Unternehmen und einem deutschen Unternehmen bauliche Tätigkeiten erbringen, um Arbeitnehmer des britischen Unternehmens oder um Selbständige handelt.«

Normenkette:

AEntG § 1 ; AEntG § 1a ; BGB § 768 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagte in zwei vor dem Arbeitsgericht getrennt geführten und vom Berufungsgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtsstreiten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) als Bürge für Urlaubskassenbeiträge in Anspruch.