I.
Die Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 20. September 2001 wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 6.000,00 DM verurteilt worden.
Das Amtsgericht hat u.a. folgende Feststellungen getroffen:
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