LAG Köln - Urteil vom 05.03.1998
5 Sa 1470/97
Normen:
BGB § 611 ; HGB § 84 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 7706/96

Arbeitnehmer; Rundfunkbeauftragter

LAG Köln, Urteil vom 05.03.1998 - Aktenzeichen 5 Sa 1470/97

DRsp Nr. 1999/8219

Arbeitnehmer; Rundfunkbeauftragter

»Ein sog. Rundfunkbeauftragter, der im Auftrag einer Rundfunkanstalt zur Überwachung der Einhaltung gebührenrechtlicher Bestimmungen eingesetzt wird, ist in der Regel kein Arbeitnehmer, wenn er in der Bestimmung seiner Arbeitszeit im wesentlichen frei ist.«

Normenkette:

BGB § 611 ; HGB § 84 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten u.a. darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht bzw. bestanden hat und ob die Rechtsbeziehung zwischen ihnen aufgrund Kündigung des Beklagten vom 06.08.1996 zum 30.11.1936 beendet worden ist.