Streitig ist, ob vom Arbeitgeber des Klägers geleistete Zuschüsse zur Krankenversicherung nach Maßgabe des § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei zu belassen oder aber dem Bruttoarbeitslohn des Klägers im Rahmen der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) zu unterwerfen sind.
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