1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.07.2009 - 1 Ca 503/08 - dahin abgeändert, dass die Verurteilung der Beklagten mit der Maßgabe, dass sie als Gesamtschuldnerin mit Herrn M. verurteilt wird, erfolgt.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, Schadensersatz an die Klägerin zu leisten.
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