LAG Köln - Urteil vom 14.02.2012
11 Sa 1380/10
Normen:
HAG § 1; HAG § 25;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 8897/09

Anwendungsbereich des HAG; Keine Verwirkung von Nachforderungen

LAG Köln, Urteil vom 14.02.2012 - Aktenzeichen 11 Sa 1380/10

DRsp Nr. 2012/14367

Anwendungsbereich des HAG; Keine Verwirkung von Nachforderungen

Einzelfall (Anschluss an LAG Köln, Urteil vom 27.06.2011 - 2 Sa 120/11).

1. a) Wegen der Gruppengleichstellung ist nicht mehr zu prüfen ist, ob die betreffende Schreibkraft persönlich schutzbedürftig im Sinne des § 1 Abs. 2 HAG ist. b) Der Heimarbeitsausschuss überprüft im Rahmen der Gruppengleichstellung, ob eine abstrakt definierte Gruppe von erwerbstätigen Personen wegen ihrer Schutzbedürftigkeit in den Schutzbereich des HAG aufgenommen werden. c) Die Feststellung der Schutzbedürftigkeit im Rahmen der Gleichstellungsentscheidung obliegt allein dem Heimarbeitsausschuss und nicht den Arbeitsgerichten. 2. a) Es ist im Grundsatz Sache des Auftraggebers, sich das erforderliche Wissen darüber zu verschaffen, ob und welchen rechtlichen Beschränkungen die Vergabe von Lohnarbeit an Heimarbeiter und gleichgestellte Personen unterliegt; eine Offenbarungspflicht des Gleichgestellten ist in der Regel nicht anzuerkennen.