Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2010 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt weitere Beihilfeleistungen für das Medikament "Sortis".
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