LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.02.2008
15 Sa 724/03
Normen:
TVG § 1 ; TVG § 4 Abs. 2 ; TVG § 5 Abs. 4 ; VTV 2000 § 1 Abs. 2 Abschn. 5 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 03.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1782/02

Anwendbarkeit; Sozialkassentarifverträge Bau; Baugewerbliche Tätigkeiten; Wasserbauarbeiten; Urproduktion; Zusammenhangstätigkeiten

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.02.2008 - Aktenzeichen 15 Sa 724/03

DRsp Nr. 2008/19832

Anwendbarkeit; Sozialkassentarifverträge Bau; Baugewerbliche Tätigkeiten; Wasserbauarbeiten; Urproduktion; Zusammenhangstätigkeiten

»1. Wasserbauarbeiten setzen voraus, dass es sich um die Erstellung von Bauten oder baulichen Anlagen handelt bzw. um Arbeiten, die der Instandsetzung oder Instandhaltung von Bauten bzw. baulichen Anlagen dienen. 2. Zusammenhangstätigkeiten setzen eine eigene bauliche Tätigkeit voraus. 3. Soweit Zusammenhangstätigkeiten mit einer Urproduktion vorliegen, scheiden diese als baugewerbliche Zusammenhangstätigkeiten aus.«

Normenkette:

TVG § 1 ; TVG § 4 Abs. 2 ; TVG § 5 Abs. 4 ; VTV 2000 § 1 Abs. 2 Abschn. 5 ; ZPO § 286 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, an die Klägerin Beiträge zu zahlen (für den Zeitraum von April 2000 bis August 2002).