SG Karlsruhe, vom 29.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 3845/04
Anwendbarkeit des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2006 - Aktenzeichen L 11 R 2622/05
DRsp Nr. 2006/27482
Anwendbarkeit des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
Das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto vom 20.6.2002 ist nicht anwendbar, wenn Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto bereits in einer Leistung aus einem System der sozialen Sicherheit eines anderen Staates enthalten sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]