LAG Hamm - Urteil vom 22.05.2012
12 Sa 1755/11
Normen:
§ 1 Abs. 3 BAT-KF; TV-Ärzte-KF; TVÜ-Ärzte-KF;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 18/11

Anwendbarkeit des BAT-KF; Eingruppierung von Ärzten an Krankenhäusern

LAG Hamm, Urteil vom 22.05.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 1755/11

DRsp Nr. 2012/19228

Anwendbarkeit des BAT-KF; Eingruppierung von Ärzten an Krankenhäusern

Für die Frage, ob der TV-Ärzte-KF und der TVÜ-Ärzte-KF auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, kommt es allein auf die Auslegung des § 3 Abs. 1 BAT-KF an. Der TV-Ärzte-KF und der TVÜ-Ärzte-KF sind als Anlagen zum BAT-KF ausgestaltet, und gelten nicht unmittelbar aufgrund der Bezugnahme auf den BAT-KF im Arbeitsvertrag. Sie sind daher keine den BAT-KF ersetzenden Regelungen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.09.2011 - 3 Ca 18/11 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 1 Abs. 3 BAT-KF; TV-Ärzte-KF; TVÜ-Ärzte-KF;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin der BAT-KF neu oder der TV-Ärzte-KF Anwendung findet und um die Eingruppierung.

Bei der Beklagten handelt es sich um eine kirchliche Stiftung privaten Rechts mit etwa 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu ihrem Aufgabenfeld gehören der Heim- und der Krankenhausbetrieb.