Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. März 2010 -
Das beklagte Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Beihilfe für die Kosten physiotherapeutischer Anwendungen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einer Einrichtung für Anschlussheilbehandlungen.
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