Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt im Wege des Überprüfungsverfahrens höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Geltendmachung weiterer Entgeltpunkte für die von ihm im Beitrittsgebiet zurückgelegten Versicherungszeiten in den Jahren 1977 bis 1991.
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