LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2016
L 9 R 2237/15
Normen:
SGB VI § 256a;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 23.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 2617/10

Anwendbarkeit der Vorschriften über die Berücksichtigung von Verdiensten oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze im Beitrittsgebiet in der gesetzlichen Rentenversicherung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen L 9 R 2237/15

DRsp Nr. 2016/5027

Anwendbarkeit der Vorschriften über die Berücksichtigung von Verdiensten oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze im Beitrittsgebiet in der gesetzlichen Rentenversicherung

Keine Anwendung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Verdiensten oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze im Beitrittsgebiet (sog. Überentgelte), wenn ein Versicherter aufgrund einer Fehlinformation seines Arbeitgebers irrtümlich davon ausgegangen ist, dass eine Höchstgrenze zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung bestand.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 256a;

Tatbestand

Der Kläger begehrt im Wege des Überprüfungsverfahrens höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Geltendmachung weiterer Entgeltpunkte für die von ihm im Beitrittsgebiet zurückgelegten Versicherungszeiten in den Jahren 1977 bis 1991.