Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26.06.2014 -
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin in die Gehaltsgruppen des Tarifvertrages für den Einzelhandel des Landes Hessen.
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