I. Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Leistungen nach dem Gesetz über den Abschluss von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen (Unterstützungsabschlussgesetz [UntAbschlG]).
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