LAG Düsseldorf - Beschluss vom 03.02.1997
7 Ta 233/96
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1997, 525
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 09.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2725/95

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.1997 - Aktenzeichen 7 Ta 233/96

DRsp Nr. 2002/8526

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

Durch die vor der Belehrung der Zeugen erfolgte Befragung einer im Wege einer prozessleitenden Verfügung vorsorglich als Zeugen geladene Person nach ihrer Zeugenstellung (Zeuge oder gesetzlicher Vertreter) stellt noch nicht den Beginn des Beweisaufnahmeverfahrens dar und löst daher die Beweisgebühr noch nicht aus.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;
Vorinstanz: ArbG Solingen, vom 09.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2725/95
Fundstellen
JurBüro 1997, 525