ArbG Solingen, vom 22.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2053/95
Anwaltsgebühren: Anfall der 15/10-Gebühr bei Mehrvergleich - Frage der Anhängigkeit bei gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.1997 - Aktenzeichen 7 Ta 3/97
DRsp Nr. 2002/8484
Anwaltsgebühren: Anfall der 15/10-Gebühr bei "Mehrvergleich" - Frage der Anhängigkeit bei gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe
Werden nicht anhängige Ansprüche in einem gerichtlichen Vergleich mitverglichen, so entsteht nach deren Wert eine 15/10-Vergleichsgebühr nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 3BRAGO) auch dann, wenn für den Mehrvergleich Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt worden ist.