1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.08.2007 -
2. Die Revision wird zugelassen.
3. Streitwert: 920,-- €.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer tariflichen Antrittsgebühr für Sonn- und Feiertagsarbeit.
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