Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer vom Kläger auf Antrag begründeten Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit im Jahr 2005 Versicherungsfreiheit eingetreten war, und über die Erstattung hierfür entrichteter Beiträge.
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