LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 15.02.2012
8 TaBV 24/11
Normen:
BPersVG § 68 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 26.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 2/11

Antragsbefugnis im Beschlussverfahren; Feststellungsinteresse

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2012 - Aktenzeichen 8 TaBV 24/11

DRsp Nr. 2012/16165

Antragsbefugnis im Beschlussverfahren; Feststellungsinteresse

1. Zwar gehört es gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG zu den Aufgaben der Personalvertretung, darüber zu wachen, dass u.a. die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Tarifverträge durchgeführt werden. 2. Diese allgemeine Überwachungsaufgabe rechtfertigt indessen kein Beschlussverfahren, in dem von den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen abgesehen werden könnte.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 26.5.2011 - 2 BV 2/11 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Antrag als unzulässig abgewiesen wird.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 68 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe:

I. Die Antragstellerin ist die aus der letzten turnusmäßigen Wahl (Mai 2010) hervorgegangene Betriebsvertretung der Dienststelle "Z" der US-Stationierungsstreitkräfte. Die Bundesrepublik Deutschland (Beteiligte zu 2.) ist für die US-Streitkräfte am vorliegenden Beschlussverfahren gemäß Abs. 9 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS beteiligt.