SG Reutlingen, vom 27.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 58/06
Antragsbefugnis beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.07.2006 - Aktenzeichen L 7 AS 2129/06 ER-B
DRsp Nr. 2007/3135
Antragsbefugnis beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Vertretungsvermutung des § 38 SGB II ändert nichts daran, dass der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ein individueller ist, auch wenn die Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daher fehlt dem einzelnen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für die Geltendmachung der Ansprüche der anderen die Antragsbefugnis. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]