In Abänderung des Beschlusses des Senats vom 07.09.2018 wird der Antrag auf (weitere) Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 08.08.2018, Az. Z3- 3-3194-1-21-06/18 abgelehnt.
2.Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, bis zum 10.10.2018 mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde aufrechterhält.
3.Die Antragsgegnerinnen erhalten Gelegenheit, im Hinblick auf eine etwaige Beschwerde- oder Kostenentscheidung des Senats bis zum 10.10.2018 zu den aktuellen Rechts- und Vertretungsverhältnissen der Antragsgegnerinnen vorzutragen.
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