Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. Juli 2017 - L 20 SO 511/15 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger wendet sich im Wege eines Überprüfungsverfahrens zum einen gegen die Aufforderung der Beklagten, die Kosten seiner Unterkunft zu senken, zum anderen gegen die Höhe von Leistungen der Sozialhilfe.
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