Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 31.03.2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1955 geborene Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung ihres am 05.12.2014 gestellten Antrags auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Bescheid vom 11.12.2014 und Widerspruchsbescheid vom 19.12.2014.
Gegen diese Entscheidung des Beklagten hat die Klägerin mittels einer an die Poststelle des Sozialgerichts Dortmund gerichteten E-Mail vom 25.12.2014 Klage erhoben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|