Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
I.
Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage nach §§ 198 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Insofern rügt er eine unangemessene Dauer des Gerichtsverfahrens S 6 AS 965/13 ER Sozialgericht (
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