LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 13.04.2023
L 28 SF 38/23
Normen:
SGG § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 98 S. 2; GVG § 17a Abs. 2 S. 3; GG Art. 19 Abs. 4;

Antrag auf Bestimmung des zuständigen GerichtsDoppelte Rechtshängigkeit einer Klage bei zwei verschiedenen SozialgerichtenZulässigkeit einer Klageerweiterung am bisher zuständigen Sozialgericht nach zwischenzeitlichem Umzug in einen anderen GerichtsbezirkZulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Verweisungsbeschluss

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2023 - Aktenzeichen L 28 SF 38/23

DRsp Nr. 2023/10000

Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts Doppelte Rechtshängigkeit einer Klage bei zwei verschiedenen Sozialgerichten Zulässigkeit einer Klageerweiterung am bisher zuständigen Sozialgericht nach zwischenzeitlichem Umzug in einen anderen Gerichtsbezirk Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Verweisungsbeschluss

Die Verweisung eines Rechtsstreits durch das Sozialgericht wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Sozialgericht ist verbindlich, selbst wenn die Verweisung unrichtig gewesen sein sollte, sodass eine Bestimmung des zuständigen Sozialgerichts durch das nächsthöhere Gericht nicht mehr möglich ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn es sich um eine offensichtlich unhaltbare, objektiv unverständliche oder sonst nicht mehr zu rechtfertigende Verweisung handelt.

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGG § 98 S. 2; GVG § 17a Abs. 2 S. 3; GG Art. 19 Abs. 4;

Gründe

I.