Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 02. Juli 2015, Az.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 1/5 zu tragen, die Beklagte hat 4/5 zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung hinsichtlich Nr. I.1 und I.4 des landgerichtlichen Urteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 4.000.000,00, hinsichtlich Nr. I.2 und I.3 des landgerichtlichen Urteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 250.000,00 abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|