Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10.5.2011 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.987,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2010 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 2.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.2.2012 zu zahlen.
Der Kläger hat 33 % und der Beklagte 67 % der erstinstanzlichen Kosten zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 21 % dem Kläger und zu 79 % dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im vorliegenden Berufungsverfahren noch über Vergütungsansprüche des Klägers sowie über einen Rückzahlungsanspruch des Beklagten.
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