OLG München - Endurteil vom 21.03.2018
7 U 2579/17
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 12.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 15614/16

Ansprüche des Treugebers hinsichtlich einer Beteiligung an einem Medienforscher in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG auf Herausgabe einer Gesellschafterliste

OLG München, Endurteil vom 21.03.2018 - Aktenzeichen 7 U 2579/17

DRsp Nr. 2018/5809

Ansprüche des Treugebers hinsichtlich einer Beteiligung an einem Medienforscher in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG auf Herausgabe einer Gesellschafterliste

1. Einem Kapitalanleger, dessen Beteiligung durch die Treuhandkommanditistin einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gehalten wird, steht ein Anspruch auf Herausgabe einer Gesellschafter- und Treugeberliste zu. 2. Ein solches Begehren ist auch nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Treugeber bisher an Gesellschafterversammlung nicht teilgenommen hat.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 12.07.2017, Az. 6 O 15614/16 in Ziffer 4. aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1) und 2) jeweils ein Viertel, die Beklagte zu 3) die Hälfte.

4.

Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

5.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242;

Gründe

A.

Die Parteien streiten um Auskunftsrechte des Klägers.

Die Beklagten zu 1) und 2) sind Fondsgesellschaften in der Form einer GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 3) ist Treuhandkommanditistin der Beklagten zu 1) und 2).

1. 2. 3.