Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24.11.2015 (
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
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