LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.11.2015
4 Sa 71/15
Normen:
BGB § 320;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 27.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1299/14
ArbG Kaiserslautern, vom 01.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 702/15

Ansprüche des Arbeitnehmers nach Arbeitsniederlegung wegen Verzugs des Arbeitgebers mit der Zahlung von Lohn

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 71/15

DRsp Nr. 2016/5903

Ansprüche des Arbeitnehmers nach Arbeitsniederlegung wegen Verzugs des Arbeitgebers mit der Zahlung von Lohn

Macht der Arbeitnehmer wegen bis dahin aufgelaufener erheblicher Zahlungsrückstände gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch und legt er seine Arbeit nieder, so ist der Arbeitgeber infolge einer berechtigten Leistungsverweigerung des Klägers mit der Folge der Pflicht zur Weiterzahlung der Vergütung gem. § 615 BGB in Annahmeverzug geraten (LAG Rheinland-Pfalz - 9 Sa 577/10 - 18.02.2011).

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.1.2015 - 8 Ca 1299/14 - unter Ziffer 2. des Urteilstenors wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.055,- € netto zu zahlen. Die weitergehende Zahlungsklage wird abgewiesen.

II.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

III.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 1.6.2015 - 8 Ca 702/15 - wird zurückgewiesen.

IV.

Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 320;

Tatbestand

1. 2.