Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.1.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.055,- € netto zu zahlen. Die weitergehende Zahlungsklage wird abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
III.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 1.6.2015 -
Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
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