Auf die Berufungen beider Partien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.10.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 330,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 sowie weitere 140,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2012 zu zahlen.
3Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
5Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 98 % und die Beklagte zu 2 % und die Kosten der Berufungsinstanz haben die Klägerin zu 94 % und die Beklagte zu 6 % zu tragen.
6Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Ansprüche aus einer Vorruhestandsvereinbarung, auf Herausgabe eines Versicherungsscheins sowie über Schadensersatzansprüche der Klägerin.
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