I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4.11.2008 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Direktversicherung.
Die am ....1964 geborene Klägerin stand vom 22.2.1999 bis zum 1.7.2006 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten, die zu ihren Gunsten zum 1.6.2002 eine Lebensversicherung abschloss. In den besonderen Bestimmungen zu der Versicherung ist u.a. folgendes geregelt:
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