Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 12. Januar 2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beitzutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
Die Parteien streiten um die Unterlassung verschiedener Äußerungen im Rahmen einer kommunalpolitischen Auseinandersetzung.
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