Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15. November 2010 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 797,57 € (= insgesamt 1.212,81 €) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2008 zu zahlen.
Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Das klagende A. (nachfolgend: Kläger) nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung des Arbeitsentgelts für den Monat September 2007 in Anspruch.
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