OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.01.2016
1 A 758/14
Vorinstanzen:
VG Minden, - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2794/12

Anspruchsbegehren eines Beamten auf weitere Beihilfe zu dem monatlichen Kostenbeitrag der Eingliederungshilfe (Hilfe für junge Volljährige) für seine Tochter; Beihilfefähigkeit eines auf Leistungen der einer jungen Volljährigen erbrachten Eingliederungshilfe bezogenen, einem Elternteil abverlangtern Kostenbeitrags

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2016 - Aktenzeichen 1 A 758/14

DRsp Nr. 2016/2797

Anspruchsbegehren eines Beamten auf weitere Beihilfe zu dem monatlichen Kostenbeitrag der Eingliederungshilfe (Hilfe für junge Volljährige) für seine Tochter; Beihilfefähigkeit eines auf Leistungen der einer jungen Volljährigen erbrachten Eingliederungshilfe bezogenen, einem Elternteil abverlangtern Kostenbeitrags

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.137,20 Euro festgesetzt.

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO sind bereits nicht entsprechend den Anforderungen an eine hinreichende Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) dargelegt bzw. liegen auf der Grundlage der maßgeblichen - fristgerecht vorgelegten - Darlegungen nicht vor.