LSG Hessen - Urteil vom 20.08.2007
L 9 AL 35/04
Normen:
GG Art. 3 Art. 6 Abs. 4 ; MuSchG § 11 Abs. 1 § 3 Abs. 1 ; SGB III § 119 § 120 Abs. 1 § 125 § 126 Abs. 1 § 126 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 648
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 10.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 1552/03

Anspruch werdender Mütter auf Arbeitslosengeld trotz ärztlichen Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG

LSG Hessen, Urteil vom 20.08.2007 - Aktenzeichen L 9 AL 35/04

DRsp Nr. 2008/8924

Anspruch werdender Mütter auf Arbeitslosengeld trotz ärztlichen Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG

Zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes ist die Bundesagentur für Arbeit beim Beschäftigungsverbot bei arbeitslosen Schwangeren nach § 3 Abs. 1 MuSchG, bei denen keine zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit vorliegt, im Wege der lückenfüllenden Auslegung zur Weitergewährung von Arbeitslosengeld verpflichtet, indem das Vorliegen von Verfügbarkeit fingiert wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 3 Art. 6 Abs. 4 ; MuSchG § 11 Abs. 1 § 3 Abs. 1 ; SGB III § 119 § 120 Abs. 1 § 125 § 126 Abs. 1 § 126 Abs. 3 ;
Vorinstanz: SG Gießen, vom 10.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 1552/03
Fundstellen
FamRZ 2008, 648