SG Gießen, vom 10.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 1552/03
Anspruch werdender Mütter auf Arbeitslosengeld trotz ärztlichen Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG
LSG Hessen, Urteil vom 20.08.2007 - Aktenzeichen L 9 AL 35/04
DRsp Nr. 2008/8924
Anspruch werdender Mütter auf Arbeitslosengeld trotz ärztlichen Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG
Zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes ist die Bundesagentur für Arbeit beim Beschäftigungsverbot bei arbeitslosen Schwangeren nach § 3 Abs. 1MuSchG, bei denen keine zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit vorliegt, im Wege der lückenfüllenden Auslegung zur Weitergewährung von Arbeitslosengeld verpflichtet, indem das Vorliegen von Verfügbarkeit fingiert wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]