I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 3. April 2006 sowie der Bescheid des Beklagten vom 16. Mai 2003 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. September 2003 insoweit teilweise aufgehoben und abgeändert, als der Beklagte verurteilt wird, die beim Kläger bestehenden "Albträume und Nachhallerinnerungen" als Schädigungsfolge im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes (
II. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
III. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 3/10 der notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der 1937 geborene Kläger begehrt Leistungen nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|