LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.08.2009
L 13 AL 5078/08
Normen:
SGB II § 22 Abs. 4; SGB III § 421l;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 22.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 AL 6227/06

Anspruch erwerbsfähiger Hilfebedürftiger auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses, enger Zusammenhang zwischen dem Bezug von Leistungen nach dem SGB III und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.2009 - Aktenzeichen L 13 AL 5078/08

DRsp Nr. 2009/20297

Anspruch erwerbsfähiger Hilfebedürftiger auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses, enger Zusammenhang zwischen dem Bezug von Leistungen nach dem SGB III und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

§ 22 Abs. 4 SGB III schließt die Gewährung eines Existenzgründungszuschusses durch die Bundesagentur für Arbeit für erwerbsfähige Hilfebedürftige unter der Voraussetzung nicht aus, dass zwischen dem Bezug von Leistungen nach dem SGB III und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch ein enger Zusammenhang besteht. Das ist nicht der Fall, wenn zwischen dem Leistungsbezug und der Tätigkeitsaufnahme ein Zeitraum von 2 Monaten liegt und in dieser Zeit keinerlei auf die Selbständigkeit des Antragstellers bezogene Handlungen erfolgen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22. September 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 4; SGB III § 421l;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Gewährung eines Existenzgründungszuschusses.