Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.04.2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Monate März 2013 bis Januar 2014 als Annahmeverzugs-Entgelt jeweils das Bruttogehalt abzüglich der Nettobeträge an erhaltenem Arbeitslosengeld zu zahlen. Der Streit der Parteien geht im Wesentlichen darum, ob der Kläger in diesen Monaten außerstande war, seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu bewirken (§ 297 BGB).
1) 2) 3) 1) 2) 3)
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|