LAG Köln - Urteil vom 04.09.2015
4 Sa 823/14
Normen:
BGB § 297; BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 01.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 4960/13

Anspruch eines Tankwagenfahrers auf Annahmeverzugsvergütung bei fehlender G25-Tauglichkeit

LAG Köln, Urteil vom 04.09.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 823/14

DRsp Nr. 2015/19800

Anspruch eines Tankwagenfahrers auf Annahmeverzugsvergütung bei fehlender G25-Tauglichkeit

Einem Lkw-Fahrer steht bei fehlender Bescheinigung der Geeignetheit nach dem G25-Standard Annahmeverzugsentgelt nicht zu.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.04.2014 - 16 Ca 4960/13 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 297; BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Monate März 2013 bis Januar 2014 als Annahmeverzugs-Entgelt jeweils das Bruttogehalt abzüglich der Nettobeträge an erhaltenem Arbeitslosengeld zu zahlen. Der Streit der Parteien geht im Wesentlichen darum, ob der Kläger in diesen Monaten außerstande war, seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu bewirken (§ 297 BGB).

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